Das Brandenburger Kabinett hat heute eine schrittweise Lockerung der Corona-Regeln beschlossen:
Wichtiger Auszug aus der Pressemitteilung im Bezug auf Camping:
Ab 12. Mai 2021: Dauercamping ist in Brandenburg wieder erlaubt, sofern ein langfristiger Miet- oder Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr vorliegt und eine eigene Sanitäranlage vorhanden ist. (…) Touristische Übernachtungen sind nach der Eindämmungsverordnung weiterhin grundsätzlich untersagt. Zudem sind u.a. auf den Campingplätzen der Betrieb und die Nutzung von gemeinschaftlichen Sanitäranlagen untersagt.
Ab dem 21. Mai 2021: Touristische Übernachtungen sind wieder erlaubt. (…) Es dürfen aber nur Gäste beherbergt werden, die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen und die vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren).
Außerdem dürfen in der jeweiligen Unterkunft nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Ebenso muss die Unterkunft über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, bleiben geschlossen.(…)
Wichtig bleiben: Abstand, Hygiene und Masken. Auch geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen. (…)[Auszug Ende]
Quelle: Pressemitteilung Brandenburger Kabinett: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.703193.de (Abruf erfolgte am 11.5.2021, 22 Uhr)
Alle Maßnahmen sind in der Eindämmungsverordnung festgelegt.
Alles weitere finden Sie in unserem FAQ