Großsee, 17.04.2020 [Update: 21.04.20]
Brandenburg wird ab Montag, 20.04.2020 schrittweise erste Beschränkungen lockern. Das Kabinett hat am 17.04.2020 eine entsprechende Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie gilt bis längstens 8. Mai. Es müssen weiterhin Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Die Quarantäne-Verordnung wird unverändert bis längstens zum 8. Mai verlängert.
Grundsätzlich gilt weiter: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Insbesondere persönliche Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz weiter deutlich eingeschränkt bleiben.
Auszug aus den Maßnahmen, die ab dem 20. April 2020 gelten:
- Gastronomische Angebote bleiben auf den außer Haus-Verkauf beschränkt.
- Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bleiben weiter untersagt. Dies betrifft zum Beispiel Familienfeste oder Abiturfeiern. Neu ist aber: Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden kann die zuständige kommunale Versammlungsbehörde im Einzelfall auf Antrag hier Ausnahmen zulassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Damit ist das generelle Demonstrationsverbot in Brandenburg wieder aufgehoben.
- Das vorübergehende Verweilen auf öffentlichen Bänken, Wiesen oder Freiflächen wird unter Wahrung der Abstandsregelung von 1,5 Meter wieder erlaubt.
- Ausflüge sollten weiter vermieden werden. Sie sind unter Einhaltung der Vorgaben jedoch nicht untersagt.
- Der Aufenthalt an öffentlichen Orte – dazu zählen insbesondere Wege, Straßen, Plätze, Grünanlagen und Parks – ist weiter grundsätzlich untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Wege, für die ein triftiger Grund besteht. Zum Beispiel, um zum Arbeitsplatz zu kommen, der Weg zum Supermarkt, notwendige Arztbesuche oder eine Blutspende.
- Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft ist weiter ausdrücklich erlaubt: Spazieren gehen, Joggen, Fahrrad fahren. Aber auch hier gilt das Gebot des Mindestabstands zu allen Menschen, die nicht in einem Haushalt leben.
- Spielplätze: Der Besuch und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen ist weiter nicht gestattet.
Übernachtungsangebote – egal ob Hotel oder Campingplatz – dürfen weiter strikt nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
Die touristische Nutzung von Ferienwohnungen und Campingplätzen ist untersagt.
Quelle: https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.663678.de
[Update 21.04.2020]
Ansprechpartner:
- Bürgerbüro der Staatskanzlei
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
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Weitere Informationen:
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (Stand 17.04.2020): Link zur Verordnung
Pressemitteilung als PDF (application/pdf 268.7 KB)
Unsere Mitteilung vom 24.03.2020 finden Sie hier.