Großsee, 09.05.2020
Das Brandenburger Kabinett hat am 08.05.2020 eine weitere Änderung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV, Fassung vom 08. Mai 2020) beschlossen. Neben zahlreichen Lockerungen können nun im Gastgewerbe ab dem 15.05.2020 u.a. die Camping- und Wohnmobilstellplätze wieder öffnen.
Die Öffnung ist für alle Dauercamper, Campingfreunde, unsere Mitarbeiter und für mich als Unternehmer und Betreiber der Campingplatzanlage eine frohe Botschaft. Die schrittweise Öffnung und Aufnahme des Geschäfsbetriebes ist jedoch weiterhin mit zahlreichen Auflagen verbunden, denn es gilt nach wie vor den Coronavirus einzudämmen.
Ich gebe Ihnen hier einen kleinen Überblick (kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten):
Nach wie vor gelten:
§1 Allgemeines Abstandsgebot: Jede Person hat die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein Minimum zu reduzieren.
Zwischen Personen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. (…)
Nach §9 (3) kann der Campingplatz nur öffnen, sofern die jeweiligen Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobil, Mobilheim u.ä.) über eine eigene Sanitärausstattung verfügen und sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben.
Dauercamper die über keine autarke Sanitärausstattung verfügen, ist es nach dieser Verordnung nicht gestattet auf dem Campingplatz zu übernachten.
Ab Freitag, 15. Mai 2020 kann jeder Dauercamper seinen eigenen Standplatz / Aufstellplatz zur Übernachtung nutzen. Die geltenden Regeln sind an den Eingängen einsehbar. Eine Anmeldung in der Rezeption oder bei den Mitarbeitern bleibt weiterhin erforderlich.
Bevor Sie sich auf dem Weg zum Campingplatz machen, sollten Sie sich bitte folgende Fragen beantworten:
- Haben Sie grippeähnliche Symptome?
- Haben Sie neu aufgetretene erhöhte Körpertemperatur, Fieber?
- Haben Sie neu aufgetretene Halsschmerzen sowie Halskratzen?
- Haben Sie neu aufgetretene akute Kopfschmerzen?
- Haben Sie neu aufgetretene Muskel- und Gelenkschmerzen?
- Haben Sie neu aufgetretenen Husten?
- Haben Sie neu aufgetretene Luftnot?
- Hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Patienten?
Trifft mindestens ein Kriterium zu, dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Es tut uns leid, ein Zutritt auf den Campingplatz kann in diesem Fall zum Schutz aller anderen Camper nicht erfolgen!
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie weiterhin aktiv daran mitwirken, das Coronavirus einzudämmen (Einhaltung der Hygienemaßnahmen) und nachfolgende Festlegungen beachten:
- Anmeldung in der Rezeption bzw. bei einem Campingplatz-Mitarbeiter erforderlich.
- PKW sind grundsätzlich auf den Parkplätzen des Campingplatzes oder außerhalb des Campingplatzes auf den ausgewiesenen Parkplätzen zu parken.
- Es gilt jederzeit die Campingplatz- und Hausordnung.
- Alle Sanitäreinrichtungen- und Gemeinschaftsanlagen auf dem Platz sind geschlossen.
- Übernachtungen von Freunden, Bekannten, Besuchern usw. ist nicht gestattet.
- Die Rechtsakte des Bundes sowie unseres Bundeslandes, Landkreises und unserer Gemeinde in Bezug auf die Corona-Pandemie gelten selbstverständlich auch auf unserem Campingplatz.
- Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht zu Ihrem Hausstand gehören und vermeiden Sie Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen.
- Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz bzw. halten Sie die Husten- und Niesetikette ein (Taschentuch, falls nicht vorhanden: in die Ellenbeuge).
- Soziale Kontakte wie Kaffeekränzchen, Grillen, Gruppenbildung und ähnliches mit Freunden, Bekannten und Nachbarn auf unserem Platz sind ebenfalls strikt zu unterlassen.
- Frei geschaltete Wasserhähne sind ausschließlich mit Handschuhen zu bedienen.
- Mülltonnen sind ausschließlich mit Handschuhen zu bedienen.
- Leisten Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter zu Abstands- und Hygieneregeln bitte Folge. Diese dienen unser aller Gesundheit.
- Alle oder einzelne Regelungen können jederzeit geändert/angepasst werden.
- In Fällen grober und/oder wiederholter Verstöße gegen diese Regeln für ein sicheres Miteinander behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen, um Mitarbeiter und andere Camper*innen zu schützen.
Wir danken nochmals jenen Dauercampern die sich bisher an den An-/Verordnungen gehalten haben sowie den Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) und dem Brandenburger Landesverband des BVCD für die Unterstützung in den poltischen und wirtschaftlichen Gesprächen.
Bleiben Sie (geduldig und) gesund.
René Jahn
Inhaber der Campinganlage „Waldcamping Am Großsee“
Anlage:
Informationen zur Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg finden Sie hier
Pressemitteilung der Brandenburger Staatskanzlei finden Sie hier