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Jul

Brandenburger Kabinett beschließt Zweite Umgangsverordnung

Das Brandenburger Kabinett hat heute die Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen. Damit werden die aktuell bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen in Brandenburg im Grundsatz fortgeführt.

Grundsätzlich gelten weiterhin die Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts, wie zum Beispiel die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Sofern dies nicht möglich ist, soll in Innenräumen weiter eine medizinische Maske getragen werden. (…)

Für die Bewirtung in Innenräumen von Restaurants, die Beherbergung von Gästen in Hotels und Pensionen, Dienstleistungen und andere Bereiche gilt die Testpflicht weiterhin erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 20. In Brandenburg liegen derzeit alle Landkreise und kreisfreien Städte unterhalb dieses Wertes.

Auszug aus der Pressemittelung der Staatskanzlei, Stand: 28.7.21, 19:30 Uhr

Die neue Umgangsverordnung tritt an am Sonntag, 01.08. in Kraft und mit Ablauf des 28.08.2021 außer Kraft.

Um angenehme Tage auf dem Campingplatz zu ermöglichen, bitten wir alle Camper und Gäste sich an die bestehenden und bewährten Regeln vor Ort zu halten.

Quelle: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.712864.de –