Das Brandenburger Kabinett hat heute (24.08.2021) mit nur wenigen Änderungen die Corona-Umgangsverordnung aktualisiert sowie deren Verlängerung um vier Wochen festgelegt. Sie tritt am 28. August 2021 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 24. September 2021.
Die Änderungen betreffen insbesondere Regelungen zur Testpflicht:
Die 3G-Regel setzt in Brandenburg weiterhin grundsätzlich bei einer durchgehenden Sieben-Tage-Inzidenz von über 20 ein. Das bedeutet: In Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschreitet, gilt in vielen Bereichen: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.
Ausnahmen von der Testpflicht (ab 28. August 2021)
Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für:
- Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
- geimpfte Personen,
- genesene Personen.
Test-Nachweis
Testnachweise müssen den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen (§ 2 Nummer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung).
Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei, https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.714169.de, Abruf um 19.20 Uhr