Am 15.6.2021 hat das brandenburger Kabinett angesichts deutlich sinkender Infektionszahlen heute die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ beschlossen. Damit ist vieles wieder erlaubt. Die Umgangsverordnung tritt am Mittwoch, 16. Juni 2021 in Kraft und löst damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Sie gilt zunächst bis zum 13. Juli 2021.
Die wichtigste Änderung: Keine Testpflicht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 20 (zum Beispiel: Innengastronomie, touristische Übernachtungen und Kultur-Veranstaltungen).
So wird laut öffentliche Bekanntgabe des Landkreise Spree-Neiße ab 17.6.2021 keine Testnachweis notwendig sein.
Linknachweise: Pressemitteilung des Brandenburger Kabinetts – Pressemitteilung 172/2021 vom Landkreis sowie die Umgangsverordnung vom 16.06.2021