FAQ zur Corona-Pandemie

auf dem Waldcampingplatz Am Großsee

Hier beantworten wir Ihre häufig gestellten Fragen zum Thema Dauercamping & Urlaub auf dem Campingplatz „Waldcamping Am Großsee“ in Zeiten der Corona-Pandemie. Wir wollen Ihnen einen erholsamen und geschützten Urlaub bieten.

Die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind mit Wirkung vom 3. April 2022 in Brandenburg deutlich reduziert worden. Mit der von der Landesregierung beschlossenen SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung sind die meisten der zuletzt noch geltenden Beschränkungen gefallen. 2G-Plus-, 2G-Regelungen gibt es nicht mehr, die 3G-Regel greift nur noch in wenigen Fällen, auch die Maskenpflicht ist in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens aufgehoben.

Wir haben beschlossen, dass auf unserer Campinganlage für alle Campinggäste und Besucher nach wie vor unser bewährtes Hygienekonzept gilt, d. h. in geschlossenen Räumen gilt weiterhin Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,50 m. Bei der Anreise ist uns schriftlich zu bestätigen, dass Sie aktuell frei von Corona-Symptomen sind. Auch können Sie uns mit Ihrem Impfzertifikat bestätigen, dass Sie geimpft sind.

Sollten Sie mit den Maßnahmen nicht einverstanden sein, ist es Ihnen leider nicht erlaubt den Campingplatz zu betreten!

Gastfreundschaft mit Verantwortung am Großsee

Wo finde ich die aktuelle Verordnungen für Brandenburg?

Grundlage der aktuellen Corona-Regeln in Brandenburg ist die Verordnung über befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-IfSBMV)

SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung

Welche Regeln gelten seit Saisonbeginn April 2022?

Nach aktuellem Stand werden die bisherigen bewährten Regeln und Hygienemaßnahmen aus den letzten 2 Jahren fortgeführt. Sie finden daher nachfolgend alle wichtigen Regeln. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Regeln und Maßnahmen und den FAQ anpassen.

Wir empfehlen Ihnen nach einer verbindlichen Reservierung den Abschluss einer Reiseschutz-Versicherung (inkl. Covid 19) – Informationen hierzu finden Sie beispielsweise bei der Ergo-Reiseversicherung:

ERGO-Reiseversicherung

Welche gesundheitlichen Bedingungen gibt es für meine Anreise?

Bitte prüfen Sie vor Anreise folgende Fragen:

1. Hat eine der mitreisenden Personen...
• grippeähnliche Symptome?
• erhöhte Körpertemperatur/Fieber?
• neu aufgetretene Halsschmerzen/ Halskratzen?
• neu aufgetretene akute Kopfschmerzen?
• neu aufgetretene Muskel- und Gelenkschmerzen?
• neu aufgetretener Husten oder neu aufgetretene Luftnot?

2. Hatte einer der mitreisenden Personen innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Patienten? (Ausnahme: beruflicher Kontakt in geschützter Form.)

Trifft ein Kriterium zu, dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine Aufnahme auf dem Campingplatz Waldcamping Am Großsee kann in diesem Fall nicht erfolgen. Sollte während Ihres Aufenthaltes eines der oben genannten Symptome auftreten, bleiben Sie bitte in Ihrer Unterkunft, kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt oder wählen Sie 116 117 und informieren Sie telefonisch die Rezeption, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen.

3. Stehen Sie derzeit unter Quarantäne?
Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, kann die Aufnahme auf dem Campingplatz Waldcamping Am Großsee nicht erfolgen. Bitte begeben Sie sich umgehend an den Ort, der für Ihren Aufenthalt während der Quarantäne angeordnet worden ist bzw. bleiben Sie zu Hause.

4. Muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden?

Es dürfen nur Gäste beherbergt werden, die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen oder unter Quarantäne stehen. Vor Beginn der Beherbergung ist aktuell kein negativer Test-Nachweis vorzulegen (keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus), jedoch uns schriftlich zu bestätigen, dass Sie keine Symptome o.ä. haben.

Welche Regeln gelten für den Testnachweis?

Testnachweis: Immer, wenn ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verlangt wird, gilt in Brandenburg nun folgendes:

      • Der Test darf maximal 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) / 48 Stunden (PCR-Test) zurückliegen.
      • Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden.
      • Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein: zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (zum Beispiel kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle) oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.

Bitte beachten Sie, dass wir vor Ort aus organisatorischen und Sicherheitsgründen keinen Selbsttest anbieten/ermöglichen. Nutzen Sie bitte die Testzentren in der Nähe:

In Peitz:
Diakonisches Werk Elbe-Elster e.V.
Ehemalige Rettungswache, Schulstraße 8 b, 03185 Peitz
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 07:00 – 10:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Dienstag von 08:00 – 11:00 Uhr, Donnerstag und Samstag von 13:00 – 16:00 Uhr
Anmeldung: Testung ohne Voranmeldung möglich.

In Guben:
Testzentrum Cakmak & Kloepfel
Gewerbestraße 32, 03172 Guben (bei Hellweg)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09:30 – 17:30 Uhr, Samstag bis 16.30 Uhr
Anmeldung: Terminabsprachen sind möglich unter Tel.: 0211 601050400 oder direkt vor Ort.

Ecocare auf dem Parkplatz Kaufland Guben
Friedrich-Schiller-Str. 5B, 03172 Guben
Öffnungszeiten: Montag-Samstag von 9 – 19 Uhr
Anmeldung unter

Gibt es Ausnahmen für die Testpflicht?

Genesene und Geimpfte: Sie müssen kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen.

5. Welche Regelungen gelten in den Sanitäranlagen?

Es besteht die Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln sowie Maskenpflicht (mediziniesche oder FFP2) in geschlossenen Räumen! Bitte beachten Sie die Aushänge an den Eingängen. Es werden aktuell nicht alle Waschbecken, Toiletten und Duschen zur Verfügung gestellt.

6. Können wir als Gruppe/im Freundeskreis anreisen?

Mitreisende können immer nur Personen sein, mit denen man auch zusammentreffen darf. Bitte achten Sie auch bei Treffen mit Freunden immer auf den Mindestabstand von 1,50m.

7. Kann man auf dem Waldcamping Am Großsee aktuell seinen Urlaub verbringen?

Jeder der frei von Corona-Covid19-Symptomen ist und nicht unter Quarantäne steht, kann bei uns seinen Urlaub verbringen.

8. Wie sind die Öffnungszeiten?
Wir sind täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr vor Ort (meistens auch länger). In der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr ist auf dem Campingplatz Mittagsruhe. Anreisen nach 17:00 Uhr sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

9. Was muss ich zur Anreise beachten?
Aufgrund der ungewissen Zeiten, sind wir angehalten immer schnell auf eventuelle Änderungen zu reagieren. Schauen Sie daher bitte immer wieder bei uns im Internet vorbei.

10. Gruppenbuchungen:
Camping für Jugendgruppen ohne einen Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigten sind bei uns nicht möglich!

11. Gibt es eine Mindestbuchungsdauer?
Es gelten unsere normalen Mindestbuchungszeiten bei Ferienunterkünften. Für Übernachtungen im Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil gibt es keine zusätzlichen Mindestbuchungszeiten.

12. Können wir spontan ohne vorherige Buchung anreisen?
Wir möchten Sie bitten vorab Ihren Standplatz online über unser Reservierungsformular zu buchen und auch vorab zu bezahlen. Dadurch ermöglichen Sie sich eine Minimierung der Kontakte in der Rezeption und sichern sich eine entspannte Anreise.

13. Kann ich noch buchen?
Im Campingbereich sind Buchungen möglich. Unser Belegungsplan zeigt Ihnen die freien Buchungszeiträume für unsere Mietunterkünfte.
Buchungen und Anfragen nehmen wir gern über unser Anfrage- und Reservierungsformular entgegen.
Wir bitten darum die Buchungen direkt vorab vollständig zu bezahlen, um eine möglichst kontaktreduzierte Anmeldung in der Rezeption zu ermöglichen.

14. Wie lauten die aktuellen Corona-Verhaltensregeln auf dem Waldcamping Am Großsee?

Verhaltensregeln auf dem Waldcamping Am Großsee

  1. Wir empfehlen einen mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht zu Ihrem Hausstand gehören, umgehen Sie größere Gruppen an Menschen und unterlassen Sie Berührungen wie Händeschütteln und Umarmungen.
  2. Waschen Sie sich regelmäßig für mindestens 20 Sekunden die Hände. Benutzen Sie hierfür Seife und möglichst heißes Wasser. Versuchen Sie sich nicht ins Gesicht zu fassen.
  3. Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein (Taschentuch, falls nicht vorhanden: in die Ellenbeuge).
  4. Die Rechtsakte des Bundes sowie unseres Bundeslandes, Landkreises und unserer Gemeinde in Bezug auf die Corona-Pandemie gelten selbstverständlich auch auf unserem Campingplatz. Das Ordnungsamt behält sich einen regelmäßigen Besuch unseres Campingplatzes vor und verhängt Strafen bei Nichteinhaltung!
  5. In sämtlichen Gemeinschaftsanlagen und in geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz (medizinische oder FFP2-Maske) zu tragen. Auf der Toilette und in den Einzelwaschkabinen kann dieser entfernt werden. Mitarbeiter des Campingplatzes sind von dieser Regelung ausgenommen.
  6. Wo es möglich ist, sollten die Hände desinfiziert oder gewaschen werden, alternativ können auch mitgebrachte Handschuhe verwendet werden.
  7. Leisten Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter zu Abstands- und Hygieneregeln bitte Folge. Diese dienen unser aller Gesundheit.
  8. In Fällen grober und / oder wiederholter Verstöße gegen diese Regeln für ein sicheres Miteinander behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen, um Mitarbeiter und andere Gäste zu schützen. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall auch Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber entstehen können.

15. Was passiert, wenn ich auf dem Campingplatz bin und denke, dass ich mich mit Corona infiziert haben könnte?
Wenn man selber betroffen und noch reisefähig ist, dann sollte man telefonisch Kontakt mit seinem Hausarzt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen, alternativ können Sie auch 116 117 wählen. Dann sollten Sie die Rezeption informieren und möglichst kontaktlos nach Hause fahren. Falls ein Test positiv wäre bzw. ein Verdacht sich verhärtet, würde die Quarantäne dann zu Hause erfolgen. Informieren Sie die Personen, mit denen Sie in den letzten Stunden/Tage Kontakt hatten.

Gehen Sie daher auf Nummer sicher und haben Sie nur engen Kontakt mit Ihrer Familie bzw. Menschen Ihres Haushalts. Ein kuscheliges Grillfest mit Freunden kann selbst dann zu einer verordneten Quarantäne führen, wenn man selber gar nicht erkrankt ist.

16. Ich habe Bedenken wegen Corona. – Was macht der Waldcamping Am Großsee um mir einen sicheren Urlaub zu gewährleisten?
Wir haben für alle Bereiche des Campingplatzes Konzepte entwickelt, um die Abstands- und Hygienestandards zu gewährleisten, die Ihren Urlaub so sicher wie möglich machen. Gemeinsame Verhaltensregeln schaffen ein sicheres Miteinander (Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregelungen, Flächen- und Händedesinfektionen).

Wichtig ist, dass jeder Einzelne aktiv mitmacht und sich an die Empfehlungen zum Schutze vor Corona hält. Bitte halten Sie stets ausreichend Abstand zu Menschen außerhalb Ihres Haushalts, auch bei Freunden auf den Abstand achten, waschen Sie sich möglichst oft die Hände, achten Sie auf die Niesetikette und versuchen Sie sich nicht ins Gesicht zu fassen.

17. Muss ich eine Mund-Nasen-Maske tragen?
Ja – in allen geschlossenen Räumen, wie z. B. Sanitäreinrichtungen und im Waschcenter, müssen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder FFP2-Maske) tragen. Bitte bringen Sie daher für jedes Familienmitglied über 6 Jahren genügend Masken mit.

18. Wie läuft aktuell der Besuch in der Rezeption ab?
Unter Beachtung der Abstände warten Sie bitte bis Sie aufgerufen werden.
Wenn Sie reserviert haben, erhalten Sie von uns den vorausgefüllten Meldeschein zum unterschreiben. Andernfalls müssen Sie unser Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben. Die Bezahlung erfolgt bitte vorrangig mit girocard oder Kreditkarte.

Durch diese Maßnahmen ist schon der Start in Ihren Urlaub sicher gestaltet.

19. Ist die Gastronomie am Platz geöffnet?
In unserem „Seeblick“ erhalten Sie: Eis (FloridaEis (laktosefrei, vegan, glutenfrei), Segafredo-Kaffee und diverse Getränke, einen kleinen Imbiss (Bockwurst, Knacker, Boulette) und Süßwaren. Im Außenbereich gibt es von Mai bis September gastronmische Angebote durch mobile Gastronmiestände im BeachFood-Areal. Beachten Sie bitte die dortigen geltenden Schutz- und Hygiene-Regeln.

20. Haben Sie einen Shop? Wo erhalte ich Lebensmittel?
Kleine und größere Einkäufe können Sie in Peitz oder Guben erledigen. Diese sind rund 10-15 Minuten mit dem Auto entfernt – alternativ können Sie den ÖPNV nutzen. Hier finden Sie mehrere Supermärkte sowie Bäcker und Fleischer. Auf Anfrage ist es möglich Brötchen vorzubestellen.

21. Darf man aktuell an den Strand und im See schwimmen gehen?
Für den Großsee sind uns aktuell keine Verbote bekannt.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf dem Campingplatz „Waldcamping Am Großsee“ sowie im Peitzer Land!

(Stand: 15.06.2022, 15:30 Uhr)

Absicherung für die Reise

Die Camping-Versicherung nicht vergessen – ohne kann es teuer werden.

Die Camping-Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz bei Stornierung, sondern auch bei einem unerwarteten Abbruch der Reise. In diesem Fall übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Kosten für die nicht genutzten Aufenthaltstage. Somit sind Sie vor und während der Reise finanziell bestens geschützt. Die Kombination mit dem Camping-Reiseschutz bietet optimalen Schutz: Neben den Leistungen der Reiserücktritts-Versicherung beinhaltet sie zusätzlich die Krankenversicherung, eine Gepäck- und Inhalts-Versicherung sowie die Absicherung von Sportgeräten.

zusätzliche Absicherung Covid-19

Urlaub ohne Ende statt bitterem Urlaubsende.

In der heutigen Zeit empfehlen wir Ihnen eine Absicherung gegen Corona, die Sie zusätzlich zur Camping Reiserücktritts-Versicherung abschließen können, damit Sie innerhalb der Stornokosten- bzw. Reiseabbruch-Versicherung gegen eine Erkrankung an Covid-19 abgesichert sind.

Beachten Sie bitte: Voraussetzung für den zusätzlichen Schutz gegen Corona ist der Abschluss der Camping-Versicherung!